Mindesthaltbarkeitsdatum

MHD (1. Dezember 2020) auf dem Etikett einer Packung Schokoladentäfelchen

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist ein vorgeschriebenes Kennzeichnungselement, das laut harmonisiertem EU-Recht[1][2] bzw. schweizerischem Recht[3] auf Fertigpackungen von Lebensmitteln anzugeben ist. Es gibt an, bis zu welchem Termin ein Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung (insbesondere Einhaltung der im Zusammenhang mit dem MHD genannten Lagertemperatur) auf jeden Fall ohne wesentliche Geschmacks- und Qualitätseinbußen sowie gesundheitliches Risiko zu konsumieren ist. Da es sich um ein Mindesthaltbarkeits – und nicht um ein Verfalldatum wie bei Medikamenten oder ein Verbrauchsdatum handelt,[1] ist das Lebensmittel in der Regel auch nach dem angegebenen Datum noch verzehrbar, bei optimaler Lagerung oft auch noch sehr viel später. Die Festlegung des Mindesthaltbarkeitsdatums liegt im Ermessen des Herstellers. So kann es sein, dass gleichartige Produkte verschiedener Hersteller unterschiedliche Mindesthaltbarkeitsangaben haben.

Ebenso sind kosmetische Produkte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum oder einem Symbol zu versehen, wie lange das Mittel nach dem Öffnen sicher ist und ohne Schaden für den Verbraucher verwendet werden kann.

Die Verwendungsdauer oder period after opening bezeichnet hingegen die Haltbarkeit nach Öffnen der Verpackung.

Die Aufbrauchfrist für Pflanzenschutzmittel ist im Pflanzenschutzgesetz geregelt.

  1. a b Verbraucherportal Baden-Württemberg
  2. Österreichische Fassung, PDF; 82 kB, aufgerufen am 5. September 2013
  3. Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln, Art. 11.

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